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Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Kompetenz richtig Essen
Qualitätsprodukt Gemeinschaftsgastronomie
In der Gütegemeinschaft haben sich besonders qualitätsorientierte Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung zusammengeschlossen.
Dazu gehören Kliniken, Senioreneinrichtungen, Unternehmen mit Betriebsgastronomie, Caterer und Lebensmittelhersteller.
Nach einem erfolgreichen Audit dürfen diese Einrichtungen unser geschütztes RAL Gütezeichen Kompetenz richtig Essen nutzen. Regelmäßige Fremd- und Eigenüberwachungen basieren auf einem standardisierten Anforderungskatalog. Unser Ziel ist es, die Qualität des gastronomischen Angebots über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau zu halten. So erhalten Gäste eine verlässliche Orientierung bei der Wahl ihres Anbieters.
Unsere RAL Gütezeichen Kompetenz richtig Essen und Qualitätsprodukt Gemeinschaftsgastronomie werden jeweils für zwei Jahre verliehen. Danach werden die zertifizierten Betriebe bzw. Produkte erneut von einer unabhängigen AuditorIn geprüft.
Text noch Optimieren: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. In einem unverbindlichen Gespräch besprechen wir Ihre individuellen betrieblichen Voraussetzungen. Sie erhalten eine Checkliste zur Selbstanalyse. Sie stellen einen schriftlichen Antrag zur Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft. Danach bekommen Sie Zugang zu allen wichtigen Dokumenten und Informationen im Mitgliederbereich unserer Webseite. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung zur Erstprüfung. Nach erfolgreichem Audit erhalten Sie für zwei Jahre die Berechtigung zur Nutzung der patentrechtlich geschützten Marke RAL Gütezeichen Kompetenz richtig Essen oder Qualitätsprodukt Gemeinschaftsgastronomie. Alle 2 Jahre findet ein Re-Audit durch unabhängige Sachverständige statt.
Die Kosten einer Zertifizierung mit dem RAL Gütezeichen sind abhängig von mehreren Faktoren, wie der Art des Gütezeichens und der Betriebsgröße des Gütezeichennutzers. Sie teilen sich auf in jährlich anfallende Gebühren und die Kosten der 2-jährlichen externen Prüfung. Die genauen Kosten sind in den jeweiligen Beitrags- und Gebührenordnungen (BGO) zu finden.
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Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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