Objektiv.Zuverlässig.Einzigartig.

Die RAL Gütesicherung ruht auf einem Fundament festgelegter Prinizipien: Objektivität, Zuverlässigkeit, Transparenz und Sicherheit.

Sie entspricht den Verfahrensgrundsätzen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und ist für Auftragsvergabestellen ein einfacher Nachweis der Anbietereignung. Das Gütezeichen ist firmenunabhängig, interessenneutral, bis ins Detail transparent und kann in einer öffentlichen Auftragsvergabe als Bestandteil der Leistungsbeschreibung gefordert werden. Es macht eine weitere Nachprüfung überflüssig. Dies vereinfacht einerseits für Kommunen beispielsweise die Auftragsvergabe für KiTa- oder Schul-Caterer. Dem Verbraucher auf der anderen Seite signalisiert die Gütesicherung neutrale und verlässlich geprüfte Qualität, die ihm bei seiner Kaufentscheidungen Orientierung gibt.