Wenn Sie nach unserem Telefonat zum zweiten Schritt bereit sind, erhalten Sie von uns eine Checkliste zur Selbstanalyse Ihres Betriebes. Anhand des Ergebnisses sehen Sie Ihren Handlungsbedarf.
Im Idealfall besteht keiner und Sie können sofort den schriftlichen Antrag zur Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft stellen. Der eingegangene Antrag ist verbindlich und mündet in Ihrer Mitgliedschaft in unserer Gütegemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten.
Es erfolgt eine Terminabsprache zur Erstprüfung (Audit), die von einer Mitarbeiterin der Bundesgeschäftsstelle durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Audit erhalten Sie für zwei Jahre die Berechtigung zur Führung der patentrechtlich geschützten Marke RAL GÜTEZEICHEN Kompetenz richtig Essen mit der entsprechenden Spezifikation sowie die Verleihungsurkunde und das RAL Gütezeichenschild für Ihren Eingangsbereich.
Sie verpflichten sich gütezeichenkonform zu produzieren und führen kontinuierlich betriebseigene Qualitätskontrollen in jedem Quartal durch. Die notwendigen Checklisten stehen Ihnen im geschützten Mitgliederbereich zum Download bereit und sind Grundlage für die externe RAL Regelprüfung nach zwei Jahren. Haben Sie die Checklisten kontinuierlich geführt und waren immer im grünen Bereich, können Sie gelassen in die nächste Prüfung gehen. Die Re-Audits werden von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt, die alle qualifizierte Ernährungsfachkräfte sind.
Hier geht es zum Antragsformular