Die Kennzeichnungspflicht von Allergenen in loser Ware ist bereits seit Dezember 2014 Pflicht. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsbetrieben stellen wir immer wieder fest, dass die korrekte Umsetzung in der Praxis Schwierigkeiten bereitet und Unsicherheiten bestehen. Im Folgenden möchten wir auf den Allergenleitfaden des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth aufmerksam machen. Praxisnah und sehr gut strukturiert gibt er Hilfestellungen für ein korrektes Allergenmanagement in der Gemeinschaftsverpflegung.

Unsere Meinung: Sehr empfehlenswert!